Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Definition
Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.180 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern. (1)
In diesem Ratgeber geht es vor allem um den Zuschuss der Pflegeversicherung. Falls Sie sich mehr für die baulichen und technischen Möglichkeiten bei einem Umbau interessieren, finden Sie eine entsprechende Übersicht im pflege.de Ratgeber Barrierefreies Wohnen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können entscheidend dazu beitragen, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten, die Lebensqualität zu steigern und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder zu verringern. Wichtig ist jedoch, diese Möglichkeiten strategisch zu nutzen.

Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen generell eines von drei Kriterien erfüllen: (1)
- Die Maßnahmen machen die häusliche Pflege möglich.
- Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen.
- Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.
Diese Kriterien lassen immer etwas Spielraum für Interpretationen. Deshalb sollten Sie in Ihrem Antrag konkret schildern, warum eine bestimmte Maßnahme in Ihrer Situation notwendig und sinnvoll ist. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Zuschuss.
Vor dem Antrag ist eine fachgerechte Beratung durch Pflegefachkräfte oder Wohnberater empfehlenswert. So stellen Sie sicher, dass die Umgestaltung wirklich Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Nutzen Sie dafür gerne auch Ihre Pflegeberatung.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung nach Pflegegrad
Den Zuschuss zur Wohnraumanpassung bekommen Sie nur mit einem anerkannten Pflegegrad. Es spielt jedoch keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie haben: Der Zuschuss beträgt immer 4.180 Euro. (1)
Der Zuschuss gilt dabei immer pro Maßnahme und pro Person:
- Pro Maßnahme: Eine Maßnahme umfasst alle Maßnahmen, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem Gesundheitszustand entsprechen. Wenn sich der Zustand deutlich verändert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
- Pro Person: Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können sie den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. So sind für ein Ehepaar bis zu 8.360 Euro und in einer WG sogar bis zu 16.720 Euro Zuschuss möglich.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Umbaumaßnahmen bezuschusst werden, hängt von Ihren gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer Wohnsituation ab. Es muss erkennbar sein, wie die Maßnahme Ihre Pflege ermöglicht, erleichtert oder Ihre Selbständigkeit fördert. Trotzdem gibt es typische Beispiele, die oft genehmigt werden.
Typische Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
- Badezimmeranpassungen: z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe.
- Mobilität im Wohnbereich: Treppenlifte, Türverbreiterungen für Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Rollatoren, schwellenfreie Übergange oder Rampen.
- Sicherheitsmaßnahmen: verbesserte Beleuchtung, kontrastreichere Gestaltung für bessere Orientierung, Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette, Abbau von Stolperfallen.
- Technische Hilfen: Einbau einer Gegensprechanlage, automatische Türöffner und vieles mehr.
Keinen Zuschuss gibt es für Reparaturen und Modernisierungen. Und für Maßnahmen, die zwar bequem und praktisch sind, aber nicht wirklich notwendig für eine gute häusliche Pflege.
Typischerweise gibt es keinen Zuschuss für:
- Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
- Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
- Reparatur schadhafter Treppenstufen
- Brandschutzmaßnahmen
- Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus
- Rollstuhlgarage
- Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
- Elektrischer Antrieb einer Markise
- Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
- Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
- Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
- Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Den Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen Sie unbedingt vor den Umbaumaßnahmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Zuschuss für Ihre Maßnahme tatsächlich genehmigt wird.
Wie bei allen Pflegeleistungen, stellen Sie den Antrag als gesetzlich Versicherter bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Privatversicherte stellen den Antrag bei Ihrer Pflege-Pflichtversicherung (PPV).
In den nächsten Abschnitten erfahren Sie …
- … welche Infos Sie für den Antrag benötigen.
- … wie Sie eine gute Begründung schreiben.
- … welche Fristen für die Antwort auf Ihren Antrag gelten.
Wichtige Informationen für den Antrag
Manche Pflegekassen oder Pflegeversicherungen bieten Online-Formulare für den Antrag, Sie können aber immer auch ein einfaches formloses Schreiben als Antrag abschicken. Die folgenden Informationen sollten aber immer in Ihrem Antrag enthalten sein.
Notwendige Infos für Ihren Antrag:
- Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
- Kontoverbindung des Pflegebedürftigen (oder der ausführenden Firma, wenn diese direkt abrechnen soll)
- Genaue Beschreibung der Wohnraumanpassung
- Begründung, warum die Maßnahme in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist
- Nach Möglichkeit Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der ausführenden Firma
- Information, ob früher bereits eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst wurde
Begründung der Maßnahmen
Die Begründung ist der wichtigste Teil Ihres Antrags. Denn auf der Grundlage Ihrer Argumente muss die Pflegekasse entscheiden, ob durch die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person deutlich gefördert wird.
Fassen Sie sich bei der Begründung nicht zu kurz. Schildern Sie genau, (2)
- welche Barrieren es gibt,
- wie diese sich auf den Alltag mit der Pflege auswirken,
- wie die Umbaumaßnahmen diese Barrieren verringern oder beseitigen.
Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, Arztbriefe oder Diagnosen einzureichen, um zu beweisen, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich sind. Allerdings nur, wenn die betreffenden gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Pflegekasse nicht schon bekannt sind.
Immer mehr Pflegekassen arbeiten auch mit sogenannten Notwendigkeitsbescheinigungen. Diese können von anerkannten unabhängigen Pflegeberatungsstellen ausgestellt werden. Diese Bescheinigung erhöht Ihre Erfolgschancen und erspart Ihnen in vielen Fällen ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Außerdem können Sie sich auf diese Art neutral und kompetent zu den geplanten Maßnahmen beraten lassen.

Frist für die Antwort: Drei oder fünf Wochen
Ihre Pflegeversicherung hat im Normalfall drei Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden und Ihnen die Entscheidung mitzuteilen. Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Entscheidung zuerst ein Gutachten erstellt werden soll.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss die Pflegekasse oder Pflege-Pflichtversicherung Sie über die Verzögerung informieren. Falls sie das nicht tut und die Frist verstreicht, dann gilt Ihr Antrag automatisch als angenommen und der Zuschuss damit als genehmigt.
Wer frühzeitig plant und die Fördermöglichkeiten ausschöpft, schafft nicht nur ein sicheres und komfortables Wohnumfeld, sondern investiert nachhaltig in die eigene Lebensqualität.

Widerspruch bei Ablehnung des Antrags
Wenn Ihr Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wird, muss diese Entscheidung in der Regel von Ihrer Pflegeversicherung begründet werden. (2) Wenn die Begründung aus Ihrer Sicht fehlerhaft oder unvollständig ist, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. (3)
Dafür antworten Sie innerhalb eines Monats auf den Ablehnungsbescheid. Begründen Sie Ihren Widerspruch möglichst genau. Schildern Sie dafür, in welchen konkreten Punkten die Sachlage falsch eingeschätzt wurde, und belegen Sie Ihre Argumente so gut wie möglich.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit Eigenleistung
Sie können wohnumfeldverbessernde Maßnahme auch in Eigenleistung umsetzen. Das heißt, dass die Umbaumaßnahmen nicht von einer beauftragten Firma, sondern von Ihnen selbst oder einer anderen Privatperson erledigt werden.
Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Eigenleistung können Sie den Zuschuss der Pflegeversicherung nur für die notwendigen Materialien und Anschaffungen erhalten. Anders als bei einem Firmenauftrag werden bei der Eigenleistung die Arbeitsaufwände nicht bezuschusst.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in einer Mietwohnung
Einfache Umbauten wie das Anbringen von Haltegriffen oder zusätzliche Beleuchtung können Sie auch als Mieter in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ungefragt umsetzen. Bei größeren Eingriffen in die Bausubstanz ist unter Umständen die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Mehr Informationen über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in einer Mietwohnung finden Sie im Ratgeber Barrierefreies Wohnen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Konkret ist damit ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro der Pflegeversicherung für Umbaumaßnahmen zum Abbau von Barrieren im Wohnumfeld von Pflegebedürftigen gemeint. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglichen oder erleichtern die Pflege oder fördern die Selbständigkeit der Person.
Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Der Zuschuss ist gleich hoch bei Pflegegrad 1 bis 5. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal pro Maßnahme beantragt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – ab welchem Pflegegrad?
Ab Pflegegrad 1 können Sie den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen. Der Betrag steigt nicht mit dem Pflegegrad. Er liegt auch mit Pflegegrad 5 noch bei 4.180 Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person deutlich unterstützen. Außerdem muss der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad haben.
Wo kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Wie bei allen Pflegeleistungen stellen Sie den Antrag als gesetzlich Versicherter bei Ihrer Pflegekasse. Privatversicherte wenden sich an ihre Pflege-Pflichtversicherung (PPV).
Welche Umbaumaßnahmen und Umbaukosten übernimmt die Pflegekasse?
Das ist im Einzelfall davon abhängig, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie haben und welche Barrieren es in Ihrem Wohnumfeld gibt. Oft geht es aber um Treppenlifte, Türverbreiterungen, Treppengeländer, Rollstuhlrampen und vor allem den Abbau von Barrieren im Badezimmer.
Gilt ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Ja. Aber nur, wenn der Umzug zu einer spürbaren Verbesserung Ihres Wohnumfelds führt. Also wenn Sie zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung umziehen, in der die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder Ihre Selbständigkeit erhöht wird.
Kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mehrmals beantragen?
Ja. Eine Maßnahme bezieht sich immer auf den aktuellen Gesundheitszustand. Wenn dieser sich deutlich verschlechtert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Die Pflegeversicherung muss aber jedes Mal aufs Neue anerkennen, dass der Gesundheitszustand sich so deutlich verschlechtert hat, dass die alten Umbauten nicht mehr ausreichen und neue Maßnahmen notwendig sind.
Gibt es einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ohne Pflegegrad?
Nein, ohne einen anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen. Sie können aber möglicherweise den KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung nutzen.
Was kann ich tun, wenn wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wurden?
Sie haben das Recht, der Ablehnung innerhalb eines Monats zu widersprechen. Beziehen Sie sich dabei auf die Begründung der Ablehnung und schildern Sie möglichst genau, warum die Begründung Ihr Wohnumfeld oder gesundheitlichen Einschränkungen falsch bewertet.